Der IT-Sicherheitsbeauftragte

Der IT-Sicherheitsbeauftragte, auch IT-Security-Manager genannt, befasst sich mit der IT-Sicherheit innerhalb eines Unternehmens bzw. in einer Organisation. Dabei achtet er im Gegensatz zum Datenschutzbeauftragten nicht nur auf den Schutz der persönlichen Daten von Mitarbeitern oder sonstigen personenbezogenen Daten, sondern auch auf alle relevanten und schützenswerten Daten der Organisation. Gesetzlich gibt es nur indirekte Verpflichtungen zur Benennung eines IT-Sicherheitsbeauftragten (HGB, KontraG etc.). Mit Einführung der DSGVO gilt auch ein neuer Leitsatz: „Ohne IT-Sicherheit kein Datenschutz!“

Die folgenden Leistungen können Sie beauftragen:

Beratungsleistung allgemein zur IT Sicherheit:
Sie haben Sicherheitsrisiken die Sie möglicherweise kennen? Sie kennen die Risiken für Ihre EDV nicht? Sie haben einen aktuellen Störungsfall und Sie wissen nicht, wie Sie ihre EDV-Systeme vor dem unbefugten Zugriff schützen? Sie wollen die Sicherheitsrisiken auf ein Minimum reduzieren? Dann biete ich Ihnen die nötige Hilfestellung und entwickle für Ihr Unternehmen einen Plan zur Abschaltung bzw. zur Minimierung der Risiken.

White-Box Test:
Bei einem Whitebox-Test handelt es sich um einen Test hinsichtlich der IT-Sicherheit eines Unternehmens oder der Organisation nach dem Verständnis eines internen Mitarbeiters. Dem Tester sind vor dem Test die interne Organisation und die Strukturen der zu prüfenden Einheit bekannt.

Black-Box Test:
Bei einem Blackbox-Test handelt es sich um einen Test hinsichtlich der IT-Sicherheit eines Unternehmens oder einer Organisation als externer bzw. fremder Tester dem die Strukturen der zu prüfenden Einheit unbekannt sind.

Umsetzung nach BSI-Grundschutz, ISIS, VDS-Richtlinie oder ISO 27001
Ob die IT-Sicherheit nach BSI Grundschutz oder nach z.B. ISO 27001 gewährleistet werden soll, ist der Struktur und der Größe eines Unternehmens geschuldet. Der BSI Grundschutz bietet gegenüber einer ISO Zertifizierung eine strukturierte Vorgehensweise nach dem Baukastenprinzip bis hin zur erfolgreichen Umsetzung. KMU´s können die Umsetzung besser und mit Hilfe des BSI Grundschutzes oder nach ISIS bzw. VDS-Richtlinie orientieren. Eine Umsetzung nach ISO 27001 bietet sich in der Regel für große Unternehmen an.

Mein Honorar und mögliche Reisekosten
Beratung IT-Security – 80,00 €* / Stunde
Tagessatz Beratung IT-Security** – 620,00 €* / Beratungstag
Fahrtkosten inkl. Berater – 1,10 €* / Kilometer

* alle angegebenen Preise zuzüglich derzeit gültiger MwSt., Fahrtkosten ab Firmensitz in 33378 Rheda-Wiedenbrück. Fahrtwege werden auf der Rechnung separat und je Kilometer ausgewiesen. Für alle Geschäftskontakte gelten unsere AGB´s. Diese sind jederzeit bei uns einsehbar oder können angefordert werden. Die kleinste abzurechnende Einheit für eine Arbeitsstunde beträgt 15 Minuten.

** Der Tagessatz IT-Beratung ist für max. 8 Stunden je Einsatz-Tag kalkuliert. Einsatzzeiten die über die kalkulierte Zeiten hinausgehen werden mit der Leistung „Beratung IT Security – Stundensatz“ zusätzlich in Rechnung gestellt.

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