Cookies auf der eigenen Webseite nutzen in Opt-In oder Opt-Out?

Am 02.06.2020 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil zur Verwendung von Cookies auf Webseiten gefällt. Im Urteil ging es um einen Fall eines Glückspielbetreibers der das sogenannte „Opt-Out-Verfahren“ für die auf seiner Webseite verwendeten Cookies vorgegeben hatte.

Aus dem Urteil des BGH vom 02.06.2020 lässt sich ableiten, dass die Einwilligung der Nutzer zur Verwendung von Cookies auf den besuchten Webseiten aktiv und freiwillig erfolgen soll. Zusätzlich muss der Besucher der Webseite alle Informationen zu den Cookie-Richtlinien vor dem eigentlichen Besuch der Webseite erhalten. Cookies selbst zu setzen erfolgt nach dem sogenannten „Opt-In-Verfahren“.

Tipp: Webseiten zum Thema Cookies prüfen. Es handelt sich um ein externes Leistungsangebot des Anbieters CookieMetrix. Nach Prüfung wird eine erste Einschätzung zu den Cookie-Richtlinie angezeigt. CookieMetrix

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