Der Bundestag hat die DSGVO Bestimmungen angepasst. Bisher musste ein Unternehmen in dem regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragen benennen. Ausnahmen sind und waren z.B. Notare, welche immer einen DSB benennen müssen.

Der Wert wurde nun von 10 Mitarbeiter auf 20 Mitarbeiter angehoben.

Trotz dieser Änderung müssen sich alle Unternehmen und Selbstständige an den Datenschutz halten und die Richtlinien beachten und umsetzen.

Aktuelles zur DSGVO & BDSG im Überblick gibt es hier:
GDD-Praxishilfe-DSGVO 1

Weitere Informationen zum DSB / ext. DSB:
Der Datenschutzbeauftragte

Zusätzlich wurden noch weitere Änderungen vorgenommen, die aber nur z.B. für das Bundesamt für Sicherheit einige Veränderungen bedeuten.

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