Neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) innerhalb der EU
Seit dem 25.05.2018 ist das neue Datenschutzgesetz in der EU in Kraft. Unternehmen in Deutschland und in ganz Europa sind an die Einhaltung der neuen Richtlinien gebunden. Auch Unternehmen aus Drittländern die mit einem europäischen Unternehmen Handel treiben sind angehalten dem europäischen Datenschutz umzusetzen.
Die Webseite des Unternehmens ist wie eine erste Visitenkarte für die Kontaktaufnahme. Dort kann der Besucher (potenzieller Kunde) ein erstes Bild vom besuchten Unternehmen erhalten und einen Eindruck über die Arbeit des Unternehmens gewinnen. Daher ist es sehr ratsam schon an dieser Stelle ein gutes Erscheinungsbild zu hinterlassen. Allerdings sind viele Webseiten auch heute noch ganz ohne Datenschutz oder nur mit einer unzureichenden Datenschutzerklärung versehen.
Unser Tipp: Prüfen und aktualisieren Sie z.B. regelmäßig ihre Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite!
Was ist Wichtig in 2020:
Datensschutz aktuell